Tierschutz und Nationalsozialismus

Tierschutz und Nationalsozialismus wird heutzutage kaum miteinander in Verbindung gebracht. Der positiv besetzte Tierschutz soll nicht in die Nähe einer als rein böse dargestellten Weltanschauung gerückt werden. Während etablierte Parteibonzen der Grünen immer wieder durch ihre geheuchelte tier- und umweltfreundliche Politik in den Schlagzeilen sind, werden nationale Bestrebungen wie so oft totgeschwiegen. Hiermit möchten wir das Schweigen der letzten Jahrzehnte brechen und auf Hintergründe zum Reichstierschutzgesetz sowie aktuellen Forderungen zum Tier- und Umweltschutz hinweisen. Wir Nationalsozialisten folgen einer weltanschaulichen Logik wenn wir uns für Tier und Umwelt einsetzen. Durch unser ungebrochenes Festhalten an Naturgesetze kann es nur die Konsequenz unseres Denkens sein tier- und umweltfreundlich zu handeln.

Der Streit in Deutschland um den wissenschaftlichen Tierversuch, oftmals auch mit dem medizinischen Fachbegriff „Vivisektion” bezeichnet, hat seine Wurzeln in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zwar gab es schon vorher Ansätze einer organisierten Anti-Vivisektionsbewegung, vor allem in England, doch erst ab den 1870er Jahren konnten sich auch hierzulande Tierschützer mit ihren Forderungen in Teilen der Bevölkerung wirklich Gehör verschaffen. Damit vollzog sich allmählich der Wandel von einer belächelten Randgruppe hin zu einer mitgliederstarken Bewegung. Zweifellos ist dieser Popularitätsschub der Tierschutzbewegung auch auf den Einsatz zahlreicher Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zurückzuführen, die für Tierschutz und gegen Vivisektion agitierten. Zu ihnen gehörte nicht zuletzt der Komponist Richard Wagner (1813-1883), der in seinen letzten Lebensjahren gegen die Vivisektion zu Felde zog und ebenso vehement eine Abkehr vom Fleischverzehr forderte.

“Die Weiße Fahne”, eine Jugendzeitschrift der NSDAP, schrieb schon im Jahr 1933: “Weißt Du, daß Dein Führer schärfster Gegner jedweder Tierquälerei, vor allem der Vivisektion, der „wissenschaftlichen” Tierfolter ist, dieser entsetzlichen Ausgeburt der *******-materialistischen Schulmedizin, von der er erklärt, daß im nationalsozialistischen Staat diese Zustände sehr bald beendet sein werden?” Schon am 1. April nach der Machtergreifung wurde von Wilhelm Frick ein neues Tierschutzgesetz welches den tier- und Umwelt verachtenden “Gosslar Erlaß” ein für alle mal ablösen sollte entwickelt. Frick wurde hierbei von allerhand Tier- Umweltschutzverbänden unterstützt. Hermann Göring hatte in seiner Funktion als preußischer Ministerpräsident schon 3 Monate vorher die Vivisektion verboten. Am 1. Februar 1934 war es dann soweit. Das Gesetz lag vollständig vor und trat in Kraft. Von nun an galt als Tierquälerei „ein Tier unnötig zu quälen oder roh zu misshandeln”. Der Gesetzestext erläutert dabei die Begriffe „unnötig”, „quälen”, „misshandeln” und „roh”, um eventuelle Unklarheiten der Definition auszuräumen. Beispiel für explizit eingeschränkte oder sogar verbotene Tierquälereien finden sich in Abschnitt 2, der einen Bogen vom Halten eines Haustieres über das Kupieren (abtrennen) von Pferdeschwänzen bis hin zur Verwendung von Grubenpferden schlägt. Im dritten Abschnitt wurden die „Versuche an Tieren” thematisiert und verbindliche Bestimmungen festgelegt. Hierbei sind vor allem die Paragraphen §7 und §8 zu nennen, die Tierversuche so rigoros wie noch nie zuvor in der deutschen Tierschutzgesetzgebung reglementierten. Die langjährige Forderung der Tierschutzvereine, dass tierexperimentell forschende Institute eine Genehmigung beim Reichsinnenminister beantragen müssen, wurde somit er-füllt. Ebenso bemerkenswert waren die strikten Bestimmungen zur Versuchsdurchführung selbst. Der vierte Abschnitt des Gesetzes regelte schließlich die Strafbestimmungen. Auch hier kam der nationalsozialistische Gesetzgeber den Vorstellungen der Tierschützer sehr weit entgegen. Bei Tierquälereien drohten bis zu 2 Jahre Gefängnis und Geldstrafe oder eines von beiden. Ähnlich wurden Verstöße gegen die Tierversuchsbestimmungen bestraft. Selbst bei Fahrlässigkeit sah das Gesetz 150 Reichsmark Geldstrafen oder Haftstrafen vor.

Erstmalig in der Welt berücksichtigte das Dritte Reich den Wolf, was seinerzeit eine völlig unglaubliche Tat war. Zur Behandlung von Fischen und Hummern wurden gar detaillierte Bestimmungen herausgegeben. Jene wurden dann auch streng überwacht; von allen Berufsständen Deutschlands gehörte der größte Prozentsatz der Tierärzte der nationalsozialistischen Partei an.

Heinrich Himmler sagte einmal zu seinem Lebarzt Felix Kersten: “Wie können Sie nur, Herr Kersten, dabei einen Genuß empfinden, wenn Sie aus dem Hinterhalt wehrlose Naturwesen abknallen, die unschuldig, unfähig, sich zur Wehr zu setzen, und nichts ahnend im Schatten des Waldes umherschweifen? Das ist in Wirklichkeit Morden. Die Natur ist etwas grenzenlos Schönes und jedes Tier hat ein Recht darauf, zu leben.”

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs wurde der größte Teil des Tierschutzgesetzregelwerks von den alliierten Besatzern aufgelöst. Auf den Wolf wurde seither nahezu bis zu seinem Aussterben Jagd gemacht und die naturgeschützten Areale wurden der landwirtschaftlichen Nutzung überbracht. Diese Betrachtungsweise der Dinge ist sicher keine politische Rhetorik, sondern sie gehört zum Kern der nationalsozialistischen Weltanschauung, zur Idee der Einheit, die unsere Rasse mit der Natur bildet.

Selbst Buchautoren wie “Peter Singer” (Animal Liberation, 1975) haben den nationalsozialistischen Tierschutz nicht erwähnt. Nein, er lässt die Jahre 1880 bis 1945 gar komplett aus, um sich nicht auf politisches Glatteis bewegen zu müssen. Immerhin ist der Klassikerautor politisch korrekt – im Gegensatz zu Eva Hermann. Wir sehen, Tier- und Umweltschutz sind keineswegs links-besetzte Themenfelder. Wie vieles anderes ist die gesamte bürgerliche Tierrechtsbewegung auf nationalsozialistische Forderungen zurückzuführen.

Autor bzw. Quelle: Nationaler Widerstand Marl

Veröffentlicht am 27. July 2009





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